Was passiert, wenn eine Pflegekraft Geld bei einem Kunden stiehlt?

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**Wenn eine Pflegekraft Geld bei einem Kunden stiehlt, ist das eine Straftat und führt in der Praxis oft zusätzlich zur fristlosen Kündigung.** Die wichtigste Folge ist der massive Vertrauensbruch: Gerade in der Pflege reicht schon dieser Vertrauensverlust häufig aus, damit der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sofort beendet. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/straftat-213-straftaten-im-arbeitsverhaeltnis-HI17096054.html)) ## Was strafrechtlich passiert Das Verhalten fällt in Deutschland grundsätzlich unter Diebstahl nach dem Strafgesetzbuch. Dann drohen Ermittlungsverfahren, eine Anzeige durch den Kunden oder Angehörige und je nach Fall eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Wie hart es wird, hängt vor allem von Beweisen, Höhe des Betrags, Vorstrafen und der Frage ab, ob es ein einmaliger oder wiederholter Diebstahl war. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html)) ## Was arbeitsrechtlich passiert Arbeitsrechtlich ist der Fall meist noch klarer als viele denken: Diebstahl zum Nachteil eines Kunden gilt als schwerer Pflichtverstoß im Arbeitsverhältnis und kann „an sich“ ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, also fristlose Kündigung sein. Dabei spielt nicht nur die Höhe des gestohlenen Geldes eine Rolle, sondern vor allem, dass die Pflegekraft Zugang zur Wohnung und zu einer besonders schutzbedürftigen Person hatte. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/straftat-213-straftaten-im-arbeitsverhaeltnis-HI17096054.html)) Gerade in der ambulanten Pflege ist das besonders gravierend: Wer in der Wohnung eines Pflegebedürftigen arbeitet, lebt beruflich von Vertrauen. Ein Diebstahl zerstört genau diese Grundlage. Deshalb ist die praktische Folge oft härter als bei vielen anderen Berufen. Das ist der entscheidende Unterschied. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/straftat-213-straftaten-im-arbeitsverhaeltnis-HI17096054.html)) ## Was für den Kunden wichtig ist Der Kunde oder die Angehörigen können den Vorfall melden, Beweise sichern und zusätzlich zivilrechtlich die Rückzahlung des Geldes verlangen. Wenn der Verdacht stimmt, geht es also nicht nur um „Ärger im Job“, sondern um Strafverfahren, Jobverlust und Ersatz des Schadens. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html)) Ein häufiger Irrtum ist: „Bei kleinen Beträgen passiert nicht viel.“ Das stimmt so nicht. Auch geringwertige Diebstähle können arbeitsrechtlich für eine fristlose Kündigung reichen, weil nicht der Geldbetrag das Hauptproblem ist, sondern der zerstörte Vertrauensschutz. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/straftat-213-straftaten-im-arbeitsverhaeltnis-HI17096054.html))

Kategorie: Recht Tags: Pflegekraft Diebstahl Kunde