Nein, eine alleinerziehende Frau muss die Kosten für den Kindergarten in der Regel nicht allein vom Kindesunterhalt bezahlen. Die Kindergartenkosten zählen in Deutschland grundsätzlich... [mehr]
In Deutschland gilt grundsätzlich eine sogenannte Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie, also auch zwischen Eltern und ihren Kindern (§ 1601 BGB). Das bedeutet: Können Eltern die Kosten für ihre Pflege nicht selbst tragen und reichen auch Rente, Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, springt zunächst das Sozialamt ein (sogenannte "Hilfe zur Pflege"). Das Amt prüft dann, ob und in welchem Umfang die Kinder finanziell herangezogen werden können. Allerdings gibt es seit dem 1. Januar 2020 eine wichtige Einschränkung: Kinder werden erst dann zu den Pflegekosten der Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Liegt das Einkommen darunter, müssen sie in der Regel nicht zahlen. Zusammengefasst: Nur wenn das Jahreseinkommen eines Kindes über 100.000 Euro brutto liegt, kann das Sozialamt einen Beitrag zu den Pflegekosten der Eltern verlangen. Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/pflege/unterhaltspflicht-der-kinder-der-elternunterhalt-73760).
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