Welche Personen im Unternehmen sind wegen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes zu überprüfen?

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Im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG) sind insbesondere folgende Personen und Gruppen im Unternehmen zu überprüfen: 1. **Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder**: Diese Personen tragen die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und müssen daher besonders sorgfältig überprüft werden. 2. **Mitarbeiter im Compliance-Bereich**: Personen, die für die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen zuständig sind, sollten regelmäßig auf mögliche Sanktionsrisiken hin überprüft werden. 3. **Vertrieb und Marketing**: Mitarbeiter, die in internationalen Geschäften tätig sind, sollten auf mögliche Verbindungen zu sanktionierten Ländern oder Personen überprüft werden. 4. **Finanz- und Buchhaltungsabteilung**: Diese Abteilungen sind oft in Transaktionen involviert, die potenziell gegen Sanktionsvorschriften verstoßen könnten. 5. **Lieferanten und Geschäftspartner**: Auch externe Partner, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, sollten auf Sanktionslisten überprüft werden. Die Überprüfung sollte regelmäßig und systematisch erfolgen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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