Beispiel für Punkt 2 der Patientenverfügung in Österreich.

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In Österreich regelt eine Patientenverfügung, wie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls medizinische Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Ein Beispiel für Punkt 2 einer Patientenverfügung könnte folgendermaßen formuliert sein: „Falls ich mich in einem unheilbaren Zustand befinde, der mit schwerem Leiden verbunden ist und ich nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, wünsche ich, dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden, die mein Leben verlängern, jedoch keine Aussicht auf Besserung meiner Gesundheit bieten. Dazu zählen insbesondere die künstliche Beatmung, die Gabe von Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen sowie die künstliche Ernährung.“ Es ist wichtig, dass eine Patientenverfügung individuell und klar formuliert wird, um den eigenen Willen eindeutig zu dokumentieren.

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