Kann eine Partei im schweizerischen Gerichtsverfahren in der Hauptverhandlung Rechtsbegehren stellen, ohne eine Klageantwort eingereicht zu haben?

Antwort

In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der Klageantwort, vorbringen. Wenn eine Partei keine Klageantwort eingereicht hat, kann sie in der Regel nicht mehr neue Rechtsbegehren während der Hauptverhandlung stellen. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn es um die Wahrung des rechtlichen Gehörs geht oder wenn die neuen Begehren im Zusammenhang mit bereits vorgebrachten Punkten stehen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und Möglichkeiten zu klären.

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