Im deutschen Recht regelt § 1896 BGB die rechtliche Betreuung. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperl... [mehr]
Die Abnahme von Feuerstätten ist in Deutschland im § 14 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass Feuerstätten vor ihrer ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden müssen.
Im deutschen Recht regelt § 1896 BGB die rechtliche Betreuung. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperl... [mehr]