In welchem Paragraphen ist das 13. Gehalt im TV-L geregelt?

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Das 13. Gehalt im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist in § 20 geregelt. Dort findest du die Bestimmungen zur Zahlung des sogenannten "Urlaubs- und Weihnachtsgeldes".

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