Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen in § 2, Absatz 3. Dort wird festgelegt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Flächen unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann, um den Schutz von Flächen für die Nahrungsmittelproduktion zu gewährleisten.