§ 305c Beispiel?

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§ 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland befasst sich mit überraschenden und mehrdeutigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Beispiel für eine überraschende Klausel könnte sein: Ein Fitnessstudio hat in seinen AGB eine Klausel versteckt, die besagt, dass Mitglieder zusätzlich zur monatlichen Gebühr eine jährliche "Wartungsgebühr" von 100 Euro zahlen müssen. Diese Klausel ist in den AGB nicht hervorgehoben und steht zwischen vielen anderen Regelungen, sodass sie leicht übersehen werden kann. Gemäß § 305c BGB wäre diese Klausel unwirksam, weil sie überraschend ist und ein durchschnittlicher Kunde nicht damit rechnen würde, eine solche zusätzliche Gebühr zahlen zu müssen.

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