Kann eine deutsche OHG den Firmensitz ins Ausland verlegen?

Antwort

Ja, eine deutsche Offene Handelsgesellschaft (OHG) kann ihren Firmensitz ins Ausland verlegen. Allerdings ist dieser Prozess rechtlich und organisatorisch komplex und erfordert die Einhaltung bestimmter Vorschriften und Formalitäten sowohl in Deutschland als auch im Zielland. 1. **Gesellschafterbeschluss**: Die Gesellschafter der OHG müssen einen Beschluss über die Verlegung des Firmensitzes fassen. 2. **Änderung des Gesellschaftsvertrags**: Der Gesellschaftsvertrag muss entsprechend angepasst werden, um den neuen Sitz zu reflektieren. 3. **Notarielle Beurkundung**: Die Änderung des Gesellschaftsvertrags muss notariell beurkundet werden. 4. **Eintragung im Handelsregister**: Die Verlegung des Firmensitzes muss im deutschen Handelsregister eingetragen werden. Gleichzeitig muss die OHG im Handelsregister des Ziellandes eingetragen werden. 5. **Steuerliche Aspekte**: Es müssen steuerliche Aspekte sowohl in Deutschland als auch im Zielland berücksichtigt werden. Dies kann die Abmeldung beim deutschen Finanzamt und die Anmeldung beim Finanzamt im Zielland umfassen. 6. **Rechtliche Beratung**: Es ist ratsam, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die genauen Schritte und Anforderungen können je nach Zielland variieren, daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Kategorie: Recht Tags: OHG Firmensitz Ausland
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