Ja. Die von dir gemeinte Regel steht nicht im modernen Arbeitsruhe- oder Feiertagsrecht, sondern in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes bzw. der „Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse...
Warum fragen österreichische Behörden nach dem Glaubensbekenntnis?
Antwort vomÖsterreichische Behörden fragen nach dem Glaubensbekenntnis vor allem aus **verwaltungsrechtlichen Gründen**, nicht zur „Gesinnungsabfrage“. Der Hauptgrund ist die **Kirchenbeitrags-/Religionszugehörigkeitsverwaltung**: In Österreich ist die Zugehörigkeit zu einer **gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft** für bestimmte Stellen relevant, weil daran **Mitgliedschaftsfolgen** hängen (insbesondere der Kirchenbeitrag bei manchen Religionsgemeinschaften). Außerdem kann Religionszugehörigkeit in einzelnen Verfahren eine Rolle spielen, z. B. bei **Seelsorge** in öffentlichen Einrichtungen (Krankenhaus, Justizvollzug, Bundesheer) oder bei **religionsbezogenen Rechten** (etwa bestimmte Feiertags-/Arbeitsfreistellungsregelungen in Sonderkonstellationen). Wichtig: Solche Angaben dürfen Behörden nicht beliebig erheben. „Religion“ zählt in der EU/Österreich zum **besonders sensiblen Datenschutzbereich**; eine Abfrage ist nur zulässig, wenn es dafür eine **klare gesetzliche Grundlage** gibt oder sie für einen konkreten Zweck erforderlich ist.