Ja – meistens nur sehr begrenzt. Wenn die Klebevignette nicht ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe geklebt war, gilt die Maut in Österreich rechtlich als nicht bezahlt, auch we...
In welchem österreichischen Gesetz steht, dass an Sonn- und Festtagen während des Hauptgottesdienstes störende öffentliche Tätigkeiten zu unterlassen sind?
Antwort vom**Ja. Die von dir gemeinte Regel steht nicht im modernen Arbeitsruhe- oder Feiertagsrecht, sondern in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes bzw. der „Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger“. Dort heißt es sinngemäß: An Sonntagen ist während des Gottesdienstes jede nicht dringend notwendige öffentliche Arbeit einzustellen; an Festtagen ist während des Hauptgottesdienstes in der Nähe des Gotteshauses alles zu unterlassen, was die Feier stören könnte.** ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=13&FassungVom=2026-03-04&Gesetzesnummer=10009169&Paragraf=&Uebergangsrecht=)) Entscheidend ist also: Die gesuchte Formulierung stammt aus **Art. 13** dieser historischen, aber weiterhin im RIS konsolidiert geführten bundesrechtlichen Vorschrift, nicht aus dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=13&FassungVom=2026-03-04&Gesetzesnummer=10009169&Paragraf=&Uebergangsrecht=)) Wenn du die Norm exakt benennen willst, ist die treffende Angabe: **Art. 13 der Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger**. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=13&FassungVom=2026-03-04&Gesetzesnummer=10009169&Paragraf=&Uebergangsrecht=))
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