In welchem österreichischen Gesetz steht, dass an Sonn- und Festtagen während des Hauptgottesdienstes störende öffentliche Tätigkeiten zu unterlassen sind?
Antwort vom**Ja. Die von dir gemeinte Regel steht nicht im modernen Arbeitsruhe- oder Feiertagsrecht, sondern in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes bzw. der „Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger“. Dort heißt es sinngemäß: An Sonntagen ist während des Gottesdienstes jede nicht dringend notwendige öffentliche Arbeit einzustellen; an Festtagen ist während des Hauptgottesdienstes in der Nähe des Gotteshauses alles zu unterlassen, was die Feier stören könnte.** ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=13&FassungVom=2026-03-04&Gesetzesnummer=10009169&Paragraf=&Uebergangsrecht=)) Entscheidend ist also: Die gesuchte Formulierung stammt aus **Art. 13** dieser historischen, aber weiterhin im RIS konsolidiert geführten bundesrechtlichen Vorschrift, nicht aus dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=13&FassungVom=2026-03-04&Gesetzesnummer=10009169&Paragraf=&Uebergangsrecht=)) Wenn du die Norm exakt benennen willst, ist die treffende Angabe: **Art. 13 der Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger**. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=13&FassungVom=2026-03-04&Gesetzesnummer=10009169&Paragraf=&Uebergangsrecht=))