Was besagt § 280 Abs. 1 BGB?

Antwort

Der Obersatz des § 280 Abs. 1 BGB lautet: "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen." Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzungen innerhalb eines Schuldverhältnisses.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wie formuliert man die Weitergabe von Ergebnissen ohne weitere Verpflichtungen des Empfängers?

Eine passende Formulierung wäre: „Die Weitergabe der Ergebnisse erfolgt unverbindlich und ohne jegliche Verpflichtung für den Empfänger.“ Alternativ, etwas ausführlic... [mehr]