Aus was besteht das Oberlandesgericht in Strafsachen?

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Das Oberlandesgericht in Strafsachen besteht in der Regel aus einem Senat, der aus mehreren Richtern zusammengesetzt ist. In der Regel sind dies drei Berufsrichter, wobei in bestimmten Fällen auch Schöffen oder ehrenamtliche Richter hinzugezogen werden können. Der Senat ist zuständig für die Berufung und Revision in Strafsachen, die von den Landgerichten oder Amtsgerichten entschieden wurden. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Bundesland und spezifischem Gericht variieren.

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