Ja, ein Oberlandesgericht ist an die Insolvenzordnung (InsO) gebunden, wenn es um den Streitwert in Insolvenzverfahren geht. Die Insolvenzordnung enthält spezifische Regelungen zur Bestimmung des Streitwerts in solchen Verfahren. Diese Regelungen sind für alle Gerichte, einschließlich der Oberlandesgerichte, verbindlich.