Ist bei der Notwehr der Handlungsunwert im Angriff entscheidend oder nur der Erfolgsunwert?

Antwort

Bei der Notwehr ist der Handlungsunwert des Angriffs entscheidend. Das bedeutet, dass die Rechtmäßigkeit der Notwehrhandlung davon abhängt, ob der Angriff rechtswidrig und schuldhaft ist. Der Erfolgsunwert, also das Ergebnis der Notwehrhandlung, spielt eine untergeordnete Rolle. In der Notwehr wird die Handlung des Angegriffenen als gerechtfertigt angesehen, solange sie erforderlich ist, um den rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Es ist wichtig, dass die Notwehrhandlung verhältnismäßig ist und nicht über das notwendige Maß hinausgeht.

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