Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ein Notar kann seine Honorarforderung grundsätzlich nicht ohne weiteres vollstrecken. Zunächst muss die Honorarforderung in der Regel durch einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil festgestellt werden. In Deutschland ist das Notarrecht im Beurkundungsgesetz (BNotO) und in der Kostenordnung (KostO) geregelt. Wenn ein Schuldner die Honorarforderung nicht freiwillig bezahlt, kann der Notar einen Mahnbescheid beantragen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Notar dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet. Es ist also ein rechtlicher Prozess erforderlich, um die Honorarforderung durchzusetzen.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]