Ein Notar kann seine Honorarforderung grundsätzlich nicht ohne weiteres vollstrecken. Zunächst muss die Honorarforderung in der Regel durch einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliche... [mehr]
Ein Notar kann seine Honorarforderung grundsätzlich nicht ohne weiteres vollstrecken. Zunächst muss die Honorarforderung in der Regel durch einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliche... [mehr]