Gibt die NITE eine Mengenbegrenzung für die Lagerung von Gaskartuschen vor?

Antwort vom

**Ja – für Gas-Kartuschen gibt es in der maßgeblichen Regel eine Mengenschwelle, aber nicht als pauschales „generelles Verbot ab X Stück“, sondern als Grenze, ab der zusätzliche Lageranforderungen greifen. Für entzündbare Gase in Druckgaskartuschen nennt die TRGS 510 mehr als 20 kg oder mehr als 50 Stück als relevante Schwelle.** ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=%27%274)) ## Entscheidend ist: NITE ist hier sehr wahrscheinlich nicht die richtige Regel Der Begriff „NITE“ ist im deutschen Gefahrstoffrecht für die Lagerung von Gaskartuschen nicht die übliche maßgebliche Vorschrift. Für Deutschland ist in der Praxis die **TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“** einschlägig, also die technische Regel zur Lagerung solcher Kartuschen. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=%27%274)) Wenn du mit „NITE“ etwas anderes meinst, ist die Prämisse der Frage wahrscheinlich verkürzt oder verwechselt. Für die rechtliche und arbeitsschutzrechtliche Beurteilung in Deutschland solltest du auf die TRGS 510 abstellen. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS?+__nnn=true)) ## Was die Mengenangabe praktisch bedeutet Die in der TRGS 510 genannte Schwelle **„> 20 kg oder > 50 Stück“** bedeutet: Ab dieser Menge gelten weitergehende Anforderungen an die Lagerung von Druckgaskartuschen mit entzündbaren Gasen. Das ist keine bloße Formalie, sondern der Punkt, ab dem Lüftung, Brandschutz, Lagerbereich und organisatorische Maßnahmen deutlich strenger zu prüfen sind. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=%27%274)) Wichtig ist auch: Maßgeblich ist nicht nur die Stückzahl. Entscheidend sind **Gefahrklasse, Inhalt und Nettolagermenge**. 40 große Kartuschen können sicherheitsrechtlich relevanter sein als 60 sehr kleine, wenn die Gesamtmenge anders ausfällt. Genau deshalb arbeitet die Regel mit **„kg oder Stück“**. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=%27%274)) ## Der typische Denkfehler Viele suchen nach einer einzigen „erlaubten Höchstmenge“. So einfach ist es nicht. Die TRGS 510 arbeitet gestuft: kleine Mengen sind nicht automatisch frei von Anforderungen, und oberhalb der Schwelle kommen zusätzliche Schutzmaßnahmen hinzu. Außerdem können je nach Lagerort, Nutzung, anderen gelagerten Stoffen und baulicher Situation weitere Vorgaben dazukommen. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=%27%274)) Für die Praxis heißt das klar: **Bis 50 Kartuschen bist du nicht automatisch auf der sicheren Seite, und ab 51 sind sie nicht automatisch verboten – ab dann wird die Lagerung nur regelungsintensiver.** ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=%27%274))

Kategorie: Recht Tags: NITE Gaskartuschen Lagerung

Verwandte Fragen

Welche Vorschriften gelten in Deutschland und Österreich für die Befüllung und Lagerung von Superbenzin in Reservekanistern?

Kurz gesagt: In Deutschland ist Superbenzin im Reservekanister privat grundsätzlich erlaubt, aber beim Transport im Auto und vor allem bei der Lagerung gelten enge Mengen- und Sicherheitsgrenzen....