Die NIS2-Richtlinie, die die Cybersicherheit in der EU stärkt, wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch verschiedene Maßnahmen und Anpassungen in den bestehenden Gesetzen und Regelungen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesgesetzgeber, da die NIS2-Richtlinie auf nationaler Ebene in deutsches Recht integriert werden muss. In NRW sind insbesondere folgende Aspekte relevant: 1. **Anpassung der Gesetze**: Die NIS2-Richtlinie erfordert Änderungen im IT-Sicherheitsgesetz und anderen relevanten Gesetzen, um die Anforderungen an die Cybersicherheit zu erfüllen. 2. **Erweiterung des Anwendungsbereichs**: Die Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen und Organisationen, die bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Dazu gehören kritische Infrastrukturen, digitale Dienste und Anbieter von wesentlichen Diensten. 3. **Sicherheitsanforderungen**: Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung implementieren und Sicherheitsvorfälle melden. 4. **Zusammenarbeit und Informationsaustausch**: Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den relevanten Behörden, um den Informationsaustausch über Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle zu verbessern. 5. **Schulungen und Sensibilisierung**: Es werden Programme zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern in Bezug auf Cybersicherheit gefördert. Die genaue Umsetzung kann je nach spezifischen Regelungen und Initiativen in NRW variieren. Es ist ratsam, die offiziellen Informationen der Landesregierung oder des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW zu konsultieren, um aktuelle Details zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu erhalten.