Ja, die NIS-2-Richtlinie kann in Nordrhein-Westfalen (NRW) als Verwaltungsvorschrift umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch Anpassungen in bestehenden Gesetzen oder durch Erlass neuer Vorschriften, die die Anforderungen der Richtlinie berücksichtigen. In Deutschland ist es üblich, europäische Richtlinien in nationales Recht zu überführen, was dann auch auf Landesebene geschehen kann. Die genaue Vorgehensweise hängt von den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und der politischen Entscheidung ab.