In Deutschland muss ein letzter Wille, um juristisch respektiert zu werden, bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Ein Testament muss entweder handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell beurkundet sein. Ein nicht dokumentierter letzter, der nur mündlich geäußert wurde, hat der Regel keine rechtliche Gültigkeit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: das sogenannte Nottestament. Dieses kann unter bestimmten Umständen, wie bei unmittelbarer Todesgefahr, mündlich vor drei Zeugen erklärt werden. Diese Zeugen müssen dann den letzten Willen schriftlich festhalten und unterschreiben. Ein Nottestament ist jedoch nur unter sehr strengen Bedingungen gültig und muss innerhalb von drei Monaten nach der Errichtung durch das Nachlassgericht bestätigt werden. Ohne eine solche formale Grundlage ist es sehr schwierig, einen nicht dokumentierten letzten Willen juristisch durchzusetzen. Es ist daher ratsam, den letzten Willen immer schriftlich und formgerecht zu dokumentieren.