Muss ich nicht bestellte und nicht auf der Rechnung stehende Hardware zurückgeben?

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Wenn du nicht bestellte Ware erhältst, die auch nicht auf der Rechnung oder dem Lieferschein steht, gilt in Deutschland § 241aGB („Unbestellte Leistungen“). Danach bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, die Ware zurückzugeben oder aufzubewahren. Du musst den Absender auch nicht informieren. Die Ware darfst du behalten, ohne dass daraus Kosten für dich entstehen. Wichtig: Das gilt nur, wenn du die Ware tatsächlich nicht bestellt hast und kein offensichtlicher Irrtum (z.B. falsche Adresse) vorliegt. Bei offensichtlichen Fehlzustellungen (z.B. Paket ist an einen Nachbarn adressiert) solltest du das Paket nicht einfach behalten, sondern den Zusteller oder Absender informieren. Weitere Informationen findest du z.B. bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/unbestellte-ware-das-muessen-sie-wissen-2416 Zusammengefasst: Du musst die nicht bestellte und nicht berechnete Hardware in der Regel nicht zurückgeben.

Kategorie: Recht Tags: Hardware Rechnung Rückgabe

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