Eine Nebenwohnung im Sinne des Melderechts ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung bewohnt. Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 21 BMG) ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung, also dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Alle anderen Wohnungen, die jemand darüber hinaus bewohnt (z. B. eine Zweitwohnung am Arbeitsort, eine Ferienwohnung oder eine Studentenwohnung), gelten als Nebenwohnungen. Wer eine Nebenwohnung bezieht, muss sich auch dort bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist insbesondere für steuerliche Fragen (z. B. Zweitwohnungssteuer) und für das Wahlrecht relevant. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/melderecht/melderecht-node.html).