Das Mutterschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz und das Arbeitsgesetz sind in erster Linie dem öffentlichen Recht zuzuordnen, nicht dem Zivilrecht. Diese Gesetze regeln spezifische Schutzvorschriften für bestimmte Personengruppen (wie Schwangere, Jugendliche und Arbeitnehmer) und dienen dem Schutz der öffentlichen Interessen und der sozialen Gerechtigkeit. Das Zivilrecht hingegen befasst sich hauptsächlich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.