Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Hier findest du ein Muster für einen Widerspruch gegen die Vorlage einer Lohnabtretung beim Arbeitgeber. Bitte beachte, dass dies ein allgemeines Muster ist und keine Rechtsberatung darstellt. Im Zweifel sollte ein Anwalt konsultiert werden. --- **Muster: Widerspruch gegen die Vorlage einer Lohnabtretung beim Arbeitgeber** Absender: [Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ, Ort] Empfänger: [Name des Gläubigers/der Bank/des Inkassounternehmens] [Adresse] [PLZ, Ort] Datum: [TT.MM.JJJJ] **Betreff:** Widerspruch gegen die Vorlage der Lohnabtretung beim Arbeitgeber Aktenzeichen/Referenznummer: [falls vorhanden] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich ausdrücklich der Vorlage der Lohnabtretung bei meinem Arbeitgeber [Name des Arbeitgebers]. Begründung: Die Vorlage der Lohnabtretung beim Arbeitgeber ist nach § 114 InsO (Insolvenzordnung) bzw. nach § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nach meiner Kenntnis liegen diese Voraussetzungen in meinem Fall nicht vor. Zudem würde die Offenlegung meiner finanziellen Situation gegenüber meinem Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis erheblich belasten. Ich fordere Sie daher auf, von einer Benachrichtigung meines Arbeitgebers sowie von weiteren Schritten in dieser Angelegenheit abzusehen. Sollten Sie dennoch beabsichtigen, die Lohnabtretung meinem Arbeitgeber vorzulegen, bitte ich um eine schriftliche Begründung und einen Nachweis der rechtlichen Grundlage. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift, falls per Post] [Dein Name] --- **Hinweis:** Dieses Muster sollte an deine individuelle Situation angepasst werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/) oder dem [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/). --- **Quellen und weiterführende Links:** - [Verbraucherzentrale: Lohnabtretung](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/schulden-umschuldung/lohnabtretung-was-bedeutet-das-12813) - [Bundesministerium der Justiz: Zwangsvollstreckung](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html)
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]