Ja, Stadtwerke müssen im Rahmen des Lieferkettengeses eine Risikoanalyse durchführen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und bestimmte Größenkriterien erfüllen, dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Dies gilt auch für Stadtwerke, insbesondere wenn sie in ihren Beschaffungsprozessen und Lieferketten tätig sind. Die Risikoanalyse ist ein zentraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten, die das Gesetz vorschreibt.