Müssen die Eltern für Kundentelefonate nochmals zustimmen?

Antwort

In Deutschland müssen Eltern in der Regel zustimmen, wenn minderjährige Personen Tätigkeiten ausüben, die über einfache Arbeiten hinausgehen, wie zum Beispiel das Führen von Kundentelefonaten. Da das Führen von Telefonaten in diesem Kontext als Teil seiner Arbeit angesehen werden kann, wäre es ratsam, dass die Eltern nochmals zustimmen, um sicherzustellen, dass sie mit dieser zusätzlichen Verantwortung einverstanden sind. Es ist auch wichtig, die genauen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten, die je nach Alter des Kindes unterschiedliche Vorgaben machen können.

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Nicht durch den Taschengeldparagraph gedeckt, sondern von der Zustimmung oder Ablehnung der Eltern abhängig.

Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.