Müssen nach dem GwG die Personalausweise aller wirtschaftlich Berechtigten eingeholt werden?

Antwort

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Verpflichtete, wie oder andere Finanzinstitute, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Dies geschieht in der Regel durch die Einholung von Ausweisdokumenten, wie Personalausweisen oder Reisepässen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Kontext und Art der Geschäftsbeziehung variieren können. In vielen Fällen ist es erforderlich, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten durch geeignete Dokumente zu überprüfen, um den gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen.

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