Die Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland erfolgt über das elektronische Meldeportal **goAML** der Financial Intelligence Unit (FIU). Das Portal goA... [mehr]
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Verpflichtete, wie oder andere Finanzinstitute, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Dies geschieht in der Regel durch die Einholung von Ausweisdokumenten, wie Personalausweisen oder Reisepässen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Kontext und Art der Geschäftsbeziehung variieren können. In vielen Fällen ist es erforderlich, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten durch geeignete Dokumente zu überprüfen, um den gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen.
Die Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland erfolgt über das elektronische Meldeportal **goAML** der Financial Intelligence Unit (FIU). Das Portal goA... [mehr]
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]