Muss ich mich als Erbe gegenüber Gläubigern offenbaren?

Antwort

Als Erbe bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich aktiv gegenüber den Gläubigern des Verstorbenen zu outen. Allerdings können Gläubiger im Rahmen der Nachlassverwaltung Ansprüche geltend machen. Es ist ratsam, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die eigene Haftung zu informieren, da du Umständen für die Schulden des Erblassers bis zur Höhe des Nachlasswertes haftest. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen hilfreich sein.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist es moralisch verwerflich, wenn ein Bruder sich vor dem Erbfall das Geld der Eltern einverleibt?

Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]

Wann weiß ein Insolvenzverwalter in Luxemburg über das zu verteilende Vermögen für bevorrechtigte Gläubiger Bescheid?

In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]