Muss ich mich als Erbe gegenüber Gläubigern offenbaren?

Antwort

Als Erbe bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich aktiv gegenüber den Gläubigern des Verstorbenen zu outen. Allerdings können Gläubiger im Rahmen der Nachlassverwaltung Ansprüche geltend machen. Es ist ratsam, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die eigene Haftung zu informieren, da du Umständen für die Schulden des Erblassers bis zur Höhe des Nachlasswertes haftest. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen hilfreich sein.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist es gerecht, wenn meine Mutter will, dass ich ihre Wohnung erbe und meinen Bruder auszahle?

Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]

Wer benötigt keinen Erbschein?

Einen Erbschein benötigt man in der Regel nicht, wenn: 1. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner**: In vielen Fällen kann der überlebende Partner ohne Erbschein auf das gemeinsam... [mehr]

Kann ein Gläubiger in der Schweiz eine Betreibung einleiten, wenn die Rechnung bestritten wird?

In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]