Muss ich mich als Erbe gegenüber Gläubigern offenbaren?

Antwort

Als Erbe bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich aktiv gegenüber den Gläubigern des Verstorbenen zu outen. Allerdings können Gläubiger im Rahmen der Nachlassverwaltung Ansprüche geltend machen. Es ist ratsam, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die eigene Haftung zu informieren, da du Umständen für die Schulden des Erblassers bis zur Höhe des Nachlasswertes haftest. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen hilfreich sein.

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