Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Als Erbe bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich aktiv gegenüber den Gläubigern des Verstorbenen zu outen. Allerdings können Gläubiger im Rahmen der Nachlassverwaltung Ansprüche geltend machen. Es ist ratsam, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die eigene Haftung zu informieren, da du Umständen für die Schulden des Erblassers bis zur Höhe des Nachlasswertes haftest. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen hilfreich sein.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]