Muss ich alle Personen, die gesamtschuldnerisch haften und einen Versorgungsvertrag schließen wollen, als Versorger in den Vertrag aufnehmen?

Antwort

Ja, wenn mehrere Personen gesamtschuldnerisch haften und einen Versorgungsvertrag schließen möchten, sollten alle diese Personen als Vertragspartner im Vertrag aufgeführt werden. Dies stellt sicher, dass alle Haftenden rechtlich gebunden sind und die Verpflichtungen aus dem Vertrag gemeinsam tragen. Es ist wichtig, die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu beachten, die je nach Art des Versorgungsvertrags den geltenden Gesetzen variieren können. Es kann ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag korrekt aufgesetzt wird.

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