Ja, die Bank ist verpflichtet, den Kontoinhaber über eine Pfändung zu informieren. In der Regel erhält der Kontoinhaber eine Mitteilung, wenn das Konto gepfändet wird. Diese Mitteilung kann in Form eines Schreibens oder einer Benachrichtigung erfolgen. Es ist wichtig, dass der Kontoinhaber über die Pfändung informiert wird, da dies Auswirkungen auf den Zugriff auf sein Konto und die verfügbaren Mittel hat.