Ja, bei einer Erhöhung des Stammkapitals einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.) muss der Betrag der Erhöhung auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt werden. Diese Einzahlung ist notwendig, um die Erhöhung des Stammkapitals zu bestätigen und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Nach der Einzahlung muss die Gesellschaft die Kapitalerhöhung im Handelsregister eintragen lassen.