Müssen Verträge in zweifacher Ausfertigung unterschrieben werden?

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Ob Verträge in zweifacher Ausfertigung unterschrieben werden müssen, hängt von der Art des Vertrags und den gesetzlichen Anforderungen ab. In vielen Fällen ist es üblich, dass beide Vertragsparteien eine unterschriebene Kopie des Vertrags erhalten, um einen Nachweis über die Vereinbarung zu haben. Bei bestimmten Verträgen, wie z.B. Immobilienverträgen, kann es gesetzliche Vorgaben geben, die eine notarielle Beurkundung erfordern. Es ist ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

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