Müssen Beschlüsse des BVG in Präsenz gefasst werden?

Antwort

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVG) müssen nicht in Präsenz gefasst werden. Die Entscheidungen des BVG werden in der Regel in Form von schriftlichen Urteilen oder Beschlüssen veröffentlicht. Die mündlichen Verhandlungen, die manchmal stattfinden, sind nicht zwingend erforderlich für die Beschlussfassung. Die Richter können auch ohne physische Präsenz der Beteiligten zu einem Beschluss gelangen.

Kategorie: Recht Tags: BVG Beschlüsse Präsenz
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