Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Hauptverfahren zu beenden. Die wichtigsten sind: 1. **Vergleich**: Die Parteien einigen sich auf eine Lösung des Streits, die in einem Vergleich festgehalten wird. 2. **Urteil**: Das Gericht entscheidet den Rechtsstreit durch ein Urteil, das die Ansprüche der Parteien klärt. 3. **Abweisung der Klage**: Das Gericht kann die Klage abweisen, wenn es der Ansicht ist, dass die Klage unbegründet ist. 4. **Einstellung des Verfahrens**: Das Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen eingestellt werden, z.B. wenn die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklären. 5. **Rücknahme der Klage**: Der Kläger kann seine Klage zurücknehmen, was zur Beendigung des Verfahrens führt. 6. **Verjährung**: Wenn der Anspruch verjährt ist, kann das Verfahren ebenfalls beendet werden. Diese Möglichkeiten können je nach Einzelfall variieren und hängen von den spezifischen Umständen des Verfahrens ab.