Welche Möglichkeiten hat der in Anspruch genommene Bürge?

Antwort

Der vom Gläubiger in Anspruch genommene Bürge hat mehrere Möglichkeiten, um sich zu verteidigen oder seine Position zu klären: 1. **Einrede der Vorausklage**: Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger zunächst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt, bevor er ihn als Bürge in Anspruch nimmt. Dies gilt, wenn im Bürgschaftsvertrag eine solche Klausel vereinbart wurde. 2. **Einrede der Unwirksamkeit**: Der Bürge kann geltend machen, dass die Bürgschaft aus bestimmten Gründen unwirksam ist, z.B. wegen Formmängeln oder weil die Hauptschuld nicht besteht. 3. **Rückgriff auf den Hauptschuldner**: Wenn der Bürge die Schuld beglichen hat, hat er das Recht, vom Hauptschuldner Rückgriff zu nehmen und die gezahlte Summe zurückzufordern. 4. **Minderung der Haftung**: Der Bürge kann versuchen, die Höhe seiner Haftung zu reduzieren, insbesondere wenn er nachweisen kann, dass die Hauptschuld geringer ist als die in der Bürgschaft vereinbarte Summe. 5. **Verteidigung gegen die Forderung**: Der Bürge kann auch die Forderung des Gläubigers anfechten, indem er Einwendungen gegen die Hauptschuld erhebt. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte zu bestimmen.

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