Nach dem Ausscheiden aus der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben die ehemaligen Mitglieder das Recht, an den Sitzungen der JAV teilzunehmen, solange sie noch in der Ausbildung sind. Diese Regelung ermöglicht es ihnen, weiterhin Einfluss auf die Belange der Auszubildenden zu nehmen und ihre Erfahrungen einzubringen. Zudem sind sie in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach ihrem Ausscheiden vor Nachteilen aufgrund ihrer Tätigkeit in der JAV geschützt.