Die Mitglieder des 6. Senats des Bundessozialgerichts sind in der Regel die Richter, die für die Entscheidungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten zuständig sind. Die genaue Besetzung kann sich jedoch ändern. Für die aktuellsten Informationen über die Mitglieder des 6. Senats empfehle ich, die offizielle Website des Bundessozialgerichts zu besuchen.