Mitarbeiter in Kneipe trotz Krankenschein – was gilt rechtlich?

Antwort

Wenn ein Mitarbeiter krankgeschrieben ist, bedeutet dies, dass er aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, während einer Krankschreibung einer Tätigkeit nachzugehen, die die Genesung beeinträchtigen könnte. Das Verweilen in einer Kneipe kann als Verstoß gegen die Pflicht zur Genesung angesehen werden. Die rechtlichen Konsequenzen können je nach Einzelfall variieren. Mögliche Folgen sind: 1. **Abmahnung**: Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, wenn er nachweisen kann, dass der Mitarbeiter während der Krankschreibung nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ. 2. **Kündigung**: In schwerwiegenden Fällen kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter die Krankschreibung missbraucht. 3. **Krankengeld**: Die Krankenkasse kann die Zahlung von Krankengeld einstellen, wenn der Versicherte gegen die Auflagen der Krankschreibung verstößt. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und möglichen Konsequenzen zu klären.

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