In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Ja, ein Mitarbeiter kann aus betrieblichen Gründen von einer Betriebsratssitz fernbleiben. Es ist jedoch wichtig, dass der Mitarbeiter dies rechtzeitig kommuniziert und die Gründe nachvollziehbar sind. In der Regel sollte der Betriebsrat über die Abwesenheit informiert werden, um sicherzustellen, dass die Sitzung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag variieren.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]