Nein, interne Parteisitzungen müssen dem Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Das IFG gilt für Bundesbehörden und regelt de... [mehr]
In Deutschland beträgt die Mindesteinzahl der Parteien, die an einer Bundestagswahl teilnehmen können, eine Partei. Es gibt keine gesetzliche Mindestanzahl von Parteien, die an einer Wahl teilnehmen müssen. Parteien müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um zur Wahl zugelassen zu werden, wie z.B. die Einreichung von Unterstützungsunterschriften und die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss.
Nein, interne Parteisitzungen müssen dem Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Das IFG gilt für Bundesbehörden und regelt de... [mehr]