Minderungsgründe für Geldbußen können je nach Rechtsordnung und spezifischem Fall variieren. Im Allgemeinen können jedoch folgende Gründe eine Minderung der Geldbuße rechtfertigen: 1. **Geringfügigkeit des Verstoßes**: Wenn der Verstoß als weniger schwerwiegend eingestuft wird. 2. **Kooperation mit den Behörden**: Wenn der Betroffene aktiv bei der Aufklärung des Verstoßes mitwirkt. 3. **Einsicht und Reue**: Wenn der Betroffene den Verstoß einsieht und Reue zeigt. 4. **Erstverstoß**: Wenn es sich um den ersten Verstoß des Betroffenen handelt. 5. **Wirtschaftliche Verhältnisse**: Wenn die wirtschaftliche Lage des Betroffenen berücksichtigt wird. 6. **Selbstanzeige**: Wenn der Betroffene den Verstoß selbst anzeigt, bevor er von den Behörden entdeckt wird. 7. **Wiedergutmachung**: Wenn der Betroffene den Schaden, der durch den Verstoß entstanden ist, wiedergutmacht. Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Behörde zu beachten.