Kann der Mieter den Zugang von bevollmächtigten Personen zu einer vermieteten Wohnung mit Mitbenutzungsrecht verbieten?

Antwort

In der Regel hat der Mieter das Recht, den Zugang zu seiner Wohnung zu regeln, auch wenn ein Mitbenutzungsrecht besteht. Das bedeutet, dass der Mieter bevollmächtigten Personen den Zugang verweigern kann, solange dies nicht gegen die vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des Mitbenutzungsrechts sowie die vertraglichen Regelungen im Mietvertrag zu prüfen. In vielen Fällen müssen Mieter den Zugang zu gemeinschaftlich genutzten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten ermöglichen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, dies zu verweigern. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

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