Muss ich als Mieter ausziehen, wenn mein Vermieter das Haus als Kapitalanlage verkauft und eine Maklerin beauftragt?

Antwort vom

Wenn dein Vermieter das Haus als Kapitalanlage verkauft und eine Maklerin den Verkauf betreut, ändert das für dich als Mieter grundsätzlich erst einmal nichts: Dein Mietvertrag läuft unverändert weiter. - **Du musst nicht automatisch ausziehen.** Ein Verkauf beendet den Mietvertrag nicht. Der neue Eigentümer tritt in der Regel in alle Rechte und Pflichten deines bisherigen Vermieters ein („Kauf bricht nicht Miete“). - **Kündigung wegen Verkauf gibt es nicht.** „Wir verkaufen“ ist kein Kündigungsgrund. - **Eigenbedarf ist ein anderes Thema:** Ein neuer Eigentümer kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wegen Eigenbedarfs kündigen (mit Begründung und unter Einhaltung der Kündigungsfristen). Bei **Umwandlung in Eigentumswohnungen** kann zusätzlich eine **Kündigungssperrfrist** gelten (je nach Gemeinde teils mehrere Jahre). - **Besichtigungen/Fotos durch Maklerin:** Du musst Besichtigungen in angemessenem Umfang dulden, aber nicht grenzenlos. Termine sind anzukündigen und abzustimmen; deine Privatsphäre ist zu respektieren. Innenfotos/Videoaufnahmen in der Wohnung brauchen regelmäßig deine Zustimmung. - **Miete/Kaution/Ansprechpartner:** Die Miete zahlst du erst dann an den neuen Eigentümer, wenn du eine belastbare Mitteilung bekommst (typisch nach Eigentumsübergang). Die Kaution muss an den neuen Vermieter übergehen; dein Anspruch bleibt bestehen. Kurz: **Nein, du musst wegen des Verkaufs nicht ausziehen.** Ausziehen müsstest du nur, wenn du selbst kündigst oder eine **wirksame** Kündigung (z. B. Eigenbedarf) erfolgt und am Ende rechtlich Bestand hat.

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