Ist ein Messer mit 12,3 cm noch § 42a konform?

Antwort vom

§ 42a des Waffengesetzes in Deutschland regelt die Führung von Messern. Ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm fällt in die Kategorie der verbotenen Waffen, wenn es sich um ein feststehendes Messer handelt. Bei einer Klingenlänge von 12,3 cm überschreitet das Messer die zulässige Grenze von 12 cm. Daher ist es nicht konform mit § 42a, unabhängig von der geringen Abweichung. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an die zuständigen Behörden oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Kategorie: Recht Tags: Messer Gesetz Konformität

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