Welche Messer darf man mit sich führen?

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In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG), welche Messer du in der Öffentlichkeit mit dir führen darfst. Grundsätzlich gilt: **Erlaubt sind:** - Messer mit feststehender Klinge bis 12 cm Klingenlänge. - Einhandmesser (Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen) und feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge dürfen nur mitgeführt werden, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt (z. B. Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, ein allgemein anerkannter Zweck). **Verboten sind:** - Springmesser, Butterflymesser, Faustmesser und andere in § 42a WaffG und Anlage 2 WaffG genannte verbotene Messer. - Das Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ohne berechtigtes Interesse. **Wichtige Hinweise:** - "Führen" bedeutet, das Messer zugriffsbereit bei sich zu tragen (z. B. in der Hosentasche oder am Gürtel). - Im Auto oder Rucksack transportieren ist erlaubt, wenn das Messer nicht sofort zugriffsbereit ist (z. B. in einem verschlossenen Behältnis). - In bestimmten Bereichen (z. B. öffentliche Veranstaltungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen) gilt oft ein generelles Messerverbot. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium des Innern: Messer und Waffengesetz](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html) - [§ 42a Waffengesetz (WaffG)](https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html) Die Regelungen können sich ändern und regionale Unterschiede sind möglich. Im Zweifel empfiehlt sich eine Nachfrage bei der örtlichen Polizei.

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