Können deutsche Behörden oder Jugendeinrichtungen Maßnahmen ergreifen, wenn ich im Ausland legal Ibogaine HCL konsumiere?

Antwort

Solange du dich in einem Land aufhältst, in dem Ibogaine (Ibogaine HCL) legal ist und du dort die Gesetze einhältst, können deutsche Behörden in der Regel keine rechtlichen Schritte gegen dich einleiten. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Auch Jugendeinrichtungen oder andere Personen in Deutschland haben keine rechtliche Handhabe, solange du dich im Ausland an die dortigen Gesetze hältst. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Rückkehr nach Deutschland:** Solltest du nach Deutschland zurückkehren und noch Ibogaine mit dir führen oder unter dessen Einfluss stehen, könnte das rechtliche Konsequenzen haben, da Ibogaine in Deutschland dem BtMG unterliegt und verboten ist. 2. **Minderjährigkeit und Fürsorgepflicht:** Falls du minderjährig bist und unter der Obhut einer Jugendeinrichtung stehst, könnten die Einrichtung oder deine Sorgeberechtigten versuchen, dich zurückzuholen oder Maßnahmen zu deinem Schutz einzuleiten, insbesondere wenn sie der Meinung sind, dass du dich selbst gefährdest. 3. **Meldung an Behörden:** Auch wenn die Jugendeinrichtung oder andere Personen deutsche Behörden informieren, können diese im Ausland nur sehr eingeschränkt eingreifen, es sei denn, es besteht eine akute Gefahr für dich oder du bist vermisst gemeldet. 4. **Internationale Zusammenarbeit:** In Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegender Selbstgefährdung oder wenn du als vermisst giltst, könnten internationale Behörden eingeschaltet werden, aber das ist selten und meist nur bei Minderjährigen oder in Notfällen der Fall. **Fazit:** Solange du volljährig bist, dich im Ausland an die dortigen Gesetze hältst und keine akute Gefahr für dich besteht, können deutsche Behörden oder Jugendeinrichtungen in der Regel nichts gegen deinen legalen Konsum von Ibogaine im Ausland unternehmen. Weitere Informationen zum rechtlichen Status von Ibogaine in Deutschland findest du beim [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)](https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_node.html).

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