Bekommt man ALG 1 bei Wegzug ins Ausland?
Antwort vom**Ja, aber nicht bei einem normalen dauerhaften Wegzug: ALG 1 kannst du ins Ausland nur unter engen Voraussetzungen mitnehmen – typischerweise zur Jobsuche in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz und nur befristet.** ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/internationales/eures)) ## Der entscheidende Unterschied Wenn du einfach ins Ausland umziehst und dem deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, entfällt der normale Anspruch auf ALG 1 in Deutschland. Denn ALG 1 setzt grundsätzlich voraus, dass du arbeitslos gemeldet bist und für Vermittlung verfügbar bleibst. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld)) Etwas anderes gilt beim **Export des Arbeitslosengeldes zur Arbeitssuche im Ausland**. Das ist vor allem innerhalb der **EU, des EWR und der Schweiz** möglich. Dafür brauchst du in der Regel das Formular **PD U2**. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/internationales/eures)) ## Wann es funktioniert Praktisch heißt das: Du musst deinen ALG‑1‑Anspruch zuerst in Deutschland haben und die Mitnahme **vor der Abreise** mit der Agentur für Arbeit klären. Das PD U2 soll dir nach den Fachlichen Weisungen grundsätzlich vor der Ausreise ausgestellt werden. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-internationales-recht-alv-bezug-von-arbeitslosengeld-bei-arbeitsuche-im-ausland_ba147611.pdf)) Die Mitnahme ist **nicht unbegrenzt**. Sie ist normalerweise **befristet**, typischerweise für **bis zu 3 Monate** zur Arbeitssuche im Ausland. Entscheidend ist außerdem, dass du dich im Zielland fristgerecht bei der dortigen Arbeitsverwaltung meldest; sonst riskierst du den Leistungsanspruch. Diese Frist und die Abwicklung laufen über das PD‑U2‑Verfahren. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-internationales-recht-alv-bezug-von-arbeitslosengeld-bei-arbeitsuche-im-ausland_ba147611.pdf)) ## Was viele falsch verstehen Der häufigste Irrtum ist: „Ich habe ALG 1 bewilligt, also bekomme ich es auch nach einem Umzug weltweit weiter.“ Das stimmt so nicht. **Ein dauerhafter Wegzug in ein Nicht-EU-Land führt in der Regel nicht dazu, dass deutsches ALG 1 einfach weitergezahlt wird.** Für Drittstaaten gelten diese Exportregeln typischerweise nicht. Aus den BA-Informationen ergibt sich die Mitnahme gerade für den europäischen Raum, also EU/EWR/Schweiz. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/internationales/eures)) ## Praktische Konsequenz Für dich bedeutet das: **Vor dem Umzug niemals einfach abmelden und ausreisen**, sondern zuerst mit der Agentur für Arbeit klären, ob dein Fall ein zulässiger Leistungsexport ist. Sonst verlierst du nicht nur Zeit, sondern unter Umständen den laufenden Bezug. Änderungen wie ein Umzug musst du der Agentur ohnehin mitteilen. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld)) Ein wenig bekannter Punkt: Wenn du später Ansprüche aus Beschäftigungszeiten in verschiedenen europäischen Ländern nachweisen musst, spielt oft auch **PD U1** eine Rolle. Das ist nicht für die Mitnahme des laufenden ALG 1 da, aber wichtig für die Anrechnung von Versicherungszeiten. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/wege-ins-ausland/downloads))