Maßnahmen der Istanbulkonvention

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Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale Maßnahmen: 1. **Prävention**: Staaten sollen Maßnahmen ergreifen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, einschließlich Bildungsprogrammen und Sensibilisierungskampagnen. 2. **Schutz**: Die Konvention fordert den Schutz von Opfern durch geeignete Maßnahmen, wie etwa den Zugang zu sicheren Unterkünften und Unterstützungseinrichtungen. 3. **Strafverfolgung**: Die Konvention verlangt von den Staaten, dass sie Gesetze erlassen, die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt unter Strafe stellen, und dass sie sicherstellen, dass diese Gesetze auch durchgesetzt werden. 4. **Kooperation**: Die Konvention fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, um eine umfassende Unterstützung für Opfer zu gewährleisten. 5. **Daten und Forschung**: Staaten sollen Daten über Gewalt gegen Frauen sammeln und analysieren, um die Situation besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln. 6. **Schulung**: Fachkräfte, die mit Opfern von Gewalt arbeiten, sollen geschult werden, um angemessen reagieren zu können. Die Istanbul-Konvention zielt darauf ab, ein umfassendes rechtliches und politisches Rahmenwerk zu schaffen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

Kategorie: Recht Tags: Schutz Gewalt Frauen
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